Hebammenhilfe umfasst die Beratung und Betreuung von Mutter und Kind während Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit.

Hebammenhilfe kann von jeder Schwangeren, Gebärenden oder entbundenen Frau in Anspruch genommen werden.

Die Frau kann sich direkt an die Hebamme wenden.

Die Kosten übernimmt die Krankenkasse.

Hebammen rechnen ihre erbrachte Leistungen direkt mit der gesetzlichen Kasse ab.

Privat Versicherte müssen sich über ihre Leistungsansprüche bei ihrer privaten Krankenversicherung informieren.

 

 

Allgemeine Informationen über den Hebammenberuf gibt es unter:

 

http://www.hebammenverband.de

Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.V. (BfHD)

 http://www.bfhd.de/

 

Weitere Informationen zu den Tätigkeiten freiberuflicher Hebammen finden Sie unter: 

www.hebammen.de.

 Über mein persönliches Leistungsangebot finden Sie Näheres unter der Rubrik 

"Betreuungsangebot in der Schwangerschaft" und

"Betreuungsangebot nach der Geburt"